“Grana” kann nut “Padano” sein

Der Begriff “GRANA” bezeichnet ursprünglich einen Käse, der sich durch seine körnige Struktur auszeichnet und seit dem 11. Jahrhundert im Valle Padana (Po-Tal) hergestellt wird.

Grana Padano

Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit dieser Käsesorte wurden einige Sorten von GRANA bekannter (Grana Lodigiano, Emiliano, Lombardo, Veneto, usw. – die die Provinzen beschreiben, in denen sie hergestellt wurden). Als jedoch mit dem italienischen Gesetz Nr. 125 vom 10. April 1954 die Ursprungsbezeichnung von Käse festgelegt wurde, wurde die Anerkennung der Ursprungsbezeichnung GRANA PADANO beantragt. Da der Begriff “PADANO” als am besten geeignet angesehen wurde, mussten die verschiedenen Sorten von GRANA-Käse, die an verschiedenen Orten im Valle Padana hergestellt wurden (PADANO ist das Adjektiv “aus dem Po-Flusstal”), unter einer einzigen breiteren geografischen Angabe zusammengefasst werden.

Daher wurde ab 1954 die Gattung GRANA durch die neuen Ursprungsbezeichnungen “GRANA PADANO” und “PARMIGIANO REGGIANO” ersetzt, die als repräsentierende Arten gelten. Die Bezeichnung „GRANA“ galt somit als ausgestorben.

Dies verhinderte jedoch nicht die missbräuchliche Verwendung des Begriffs “GRANA” im Allgemeinen, die gegen die Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes verstößt. Tatsächlich wurde die Verwendung des Begriffs “GRANA”, getrennt vom Adjektiv “PADANO”, durch die Bestimmungen der Artikel 9 und 10 des vorgenannten Gesetzes 125/54, verboten. Durch verschiedene Rechtsfälle und durch das italienische Landwirtschaftsministerium, wurde dies mehrfach bestätigt (siehe Anmerkung 15.10 93 Prot. 61394 über Käse namens “SWISS GRANA”, aber auch mit anderen Positionen im Sinne der Unmöglichkeit, den Begriff “GRANA” für Nebenprodukte von Parmigiano Reggiano zu verwenden).

Der Schutz des Begriffs “GRANA” wurde durch bilaterale Abkommen auch auf Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien ausgedehnt.

Auf jeden Fall wurde dieser Schutz ausdrücklich beantragt, als das Schutzkonsortium Grana Padano den Antrag auf Erlangung der geschützten Ursprungsbezeichnung (PDO) auf EU-Ebene für Grana Padano-Käse stellte, wobei der Schutz auch für die einzelnen Begriffe, aus denen sich der Name zusammensetzt, ausdrücklich beantragt wurde.

In der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission, die die g.U. GRANA PADANO anerkannt hat, gibt es im Gegensatz zu dem, was für andere zusammengesetzte Bezeichnungen beschlossen wurde, keine Formulierung, die darauf abzielt, den gewährten Schutz auf die gesamte Bezeichnung zu beschränken, sondern auch die einzelnen Begriffe zu schützen.

Der Name “GRANA” genießt somit auch vollumfänglich den Schutz des ersten Absatzes des Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates, insbesondere ab Buchstabe b), (jetzt ersetzt durch die Verordnung 1151/2012), wonach die eingetragenen Bezeichnungen gegen “jegliche Usurpation, Nachahmung oder Beschwörung geschützt sind, auch wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder wenn der geschützte Name eine Übersetzung ist oder von Ausdrücken wie “Geschlecht”, “Art”, “Methode”, “in der Weise”, “Nachahmung” oder ähnlichem begleitet wird.

Daher ist der Begriff “GRANA” ein integraler und kennzeichnender Bestandteil der geschützten Ursprungsbezeichnung “GRANA PADANO” und darf daher in keinem Fall getrennt vom Adjektiv “PADANO” und mit Bezug auf Käse verwendet werden, der nicht den vollständigen Namen tragen darf (d.h. derjenige mit den Eigenschaften, die durch das Präsidialdekret 30.10.1955 Nr. 1269 vorgesehen sind, das später durch die, bei der Gemeinschaft unter Anerkennung der PDO “GRANA PADANO” hinterlegten Produktionsspezifikationen ersetzt wird).

Seit der Anerkennung der g.U. haben sich daher viele Organisationen und Behörden unterschiedlicher Herkunft, schrittweise diesem Grundsatz angepasst und die illegale und unrechtmäßige Verwendung des Begriffs “GRANA” in allgemeiner Form und getrennt vom Adjektiv “PADANO”, aufgegeben oder unterdrückt.

Dieser wichtige Grundsatz wurde auch in einem wichtigen Urteil des Gerichts erster Instanz des Europäischen Gerichtshofs bekräftigt (Urteil vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-291/03), in dem bekräftigt wurde, dass der Begriff “GRANA” ein integraler und kennzeichnender Bestandteil der geschützten Ursprungsbezeichnung GRANA PADANO ist und daher nur in Verbindung mit dem Begriff “PADANO” und mit Bezug auf Käse, der den Titel der PDO trägt, verwendet werden kann.

Das Grana Padano Schutzkonsortium ergreift ständig Maßnahmen gegen jeden, der diese Bezeichnung auch außerhalb der EU missbraucht, insbesondere gegen alle Länder, in die GRANA PADANO PDO exportiert wird und beauftragt Rechtsberater, die in diesen Ländern ansässig sind, um die Verwendung des Begriffs “GRANA” zu schützen, der nun unzulässig geworden ist, wenn er getrennt von “PADANO” verwendet wird.